Autor: Klatt |
Das Gericht kann nicht nur von Amts wegen Auskunft und Vorlage von Belegen verlangen. Vielmehr ist das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen hierzu sogar verpflichtet.
Das Gericht kann von den Beteiligten in allen Unterhaltssachen von Amts wegen Auskunft über ihr Einkommen, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen sowie die Vorlage bestimmter Belege fordern, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist (§
Darüber hinaus kann das Gericht eine Versicherung der Beteiligten anordnen, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist (§
Das Gericht weist zudem auf die Verpflichtung der Beteiligten zur selbständigen Mitteilung wesentlicher unterhaltsrelevanter Änderungen während des Verfahrens hin (§
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