Autor: Schmiegel |
Ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach den im Zeitpunkt der Zustellung der Klage (§
BeispieleWohnt der beklagte Arbeitnehmer bei Zustellung der Klage im Bezirk des angegangenen Arbeitsgerichts, berührt ein späterer Wegzug die Zuständigkeit nicht. Verzieht er hingegen erst während des Prozesses in diesen Bezirk, wird das Arbeitsgericht ab diesem Zeitpunkt zuständig. Ist die Klägerin zum Zeitpunkt der Klagezustellung noch als Fremdgeschäftsführerin einer GmbH bestellt, steht einer Zuständigkeit der Arbeitsgerichte zunächst § |
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