Autor: Ahrendt |
Ist ein Endurteil des
Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von einem Monat beim BAG eingelegt und begründet werden (§ 72b Abs. 2 Satz 1 ArbGG).
Die Frist beginnt mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils des
Die Frist endet also mit Ablauf des sechsten auf die Verkündung des
BeispielDas Urteil des |
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