Autor: Sadtler |
Die Ableistung von Wehrdienst kann (ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheids) regelmäßig keine personenbedingte Kündigung begründen. Für Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit undfür Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, die in der Bundesrepublik beschäftigt sind, ergibt sich dies aus §§ 2, 16 ArbPlSchG i.V.m. Art. 7 EWG-VO Nr. 1612/68.78)
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