LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.12.2010
L 6 U 2656/09
Normen:
SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 03.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 767/06

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beweislast für eine versicherte Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen L 6 U 2656/09

DRsp Nr. 2011/427

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beweislast für eine versicherte Tätigkeit

Ist nach den ermittelbaren Umständen die Einlegung einer vom Arbeitnehmer von vornherein beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung wahrscheinlich und ist nicht feststellbar, ob er während der versicherten Tätigkeit oder einer eigenwirtschaftlichen Unterbrechung verunfallt ist, trägt - anders als in den vom Bundessozialgericht in den Urteilen vom 04.09.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) entschiedenen Fällen - nicht die Berufsgenossenschaft die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat, sondern trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass er an seinem Arbeitsplatz beziehungsweise nicht während einer von ihm beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung der an sich versicherten Tätigkeit verunfallt ist.