LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2014
L 2 U 87/14
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 07.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 U 133/13

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom neuen Lebenspartner nach einer Trennung zur Arbeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen L 2 U 87/14

DRsp Nr. 2015/3276

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom neuen Lebenspartner nach einer Trennung zur Arbeit

1.) Ein verheirateter Versicherter kann auch auf dem Weg von der Geliebten zur Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Entscheidend ist der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse und nicht das förmliche rechtliche Band. 2.) In der Trennungsphase einer Ehe und der damit einhergehenden Verlegung des Lebensmittelpunktes beurteilt sich die Dauerhaftigkeit der Verlegung grundsätzlich durch einen vom Unfallzeitpunkt aus in die Zukunft gerichteten Blick (Anschluss an BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 18/02 R). 3.) Der Weg von der Geliebten zur Arbeit kann grundsätzlich auch nach den Kriterien der Rechtsprechung zum sog. dritten Ort versichert sein. Entscheidend ist bei wertender Betrachtungsweise, ob mit dem Weg ein eigenwirtschaftlicher Besuch abgeschlossen wird (unversichert) oder die finale Handlungstendenz auf das Erreichen des Arbeitsortes gerichtet ist.

Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 7. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 13. Februar 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. Oktober 2013 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 9. Mai 2012 um einen Arbeitsunfall handelt.