LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.08.2021
L 7 R 31/19
Normen:
SGB VI a.F. § 35; SGB VI § 300 Abs. 1; SGB VI § 300 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 05.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 244/16

Anspruch auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto nach dem ZRBG in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an den Begriff des Ghettos im Sinne des ZRBGAbgrenzung einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss von der Zwangsarbeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2021 - Aktenzeichen L 7 R 31/19

DRsp Nr. 2022/2252

Anspruch auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto nach dem ZRBG in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an den Begriff des Ghettos im Sinne des ZRBG Abgrenzung einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss von der Zwangsarbeit

1. Ghettos iS eines weiten entschädigungsrechtlich überformten Verständnisses des ZRBG sind letztlich alle abgrenzbaren Orte, die Juden und anderen Gruppen von Verfolgten innerhalb des nationalsozialistischen Einflussbereichs zwangsweise zum Wohnen und regelmäßigen Aufenthalt zugewiesen waren und an denen eine entgeltlich Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss i.S. von § 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 ZRBG gleichwohl noch möglich war (Anschluss an BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 9/19 R -)