I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Unternehmen der Antragsgegnerin (i. F. Arbeitgeberin) in den Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel NRW oder in den der Tarifverträge für das private Güterverkehrsgewerbe fällt.
Laut Handelsregistereintrag befasst sich die Arbeitgeberin
"... mit der Einfuhr und dem Handel mit Lebensmitteln, Getränken und gastronomischen Bedarfsartikeln ...".
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