LAG Brandenburg - Urteil vom 15.12.2000
5 Sa 478/00
Normen:
BAT-O § 70 ; BGB § 812 ; SGB VI § 41 ; TV soziale Absicherung § 4 Abs. 6 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder - 3 Ca 983/00 - 07.06.00,

Ausschlussfrist: Umfang der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O

LAG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 5 Sa 478/00

DRsp Nr. 2002/16842

Ausschlussfrist: Umfang der Ausschlussfrist des § 70 BAT-O

§ 70 BAT-O, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, erfasst sowohl den Anspruch auf Zahlung der Abfindung als auch einen Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers nach § 812 BGB bzw. nach § 4 Abs. 6 Satz 2 TV soziale Absicherung.

Normenkette:

BAT-O § 70 ; BGB § 812 ; SGB VI § 41 ; TV soziale Absicherung § 4 Abs. 6 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Teiles der Abfindung, die der Beklagte auf der Grundlage des Tarifvertrages Soziale Absicherung vom 06.07.1992 (im Folgenden TV soziale Absicherung) erhalten hatte.