Der 1952 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit 1982 gegen einen Bruttomonatsverdienst von zuletzt 3.900,00 DM als Baufachwerker tätig. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Mitte 1993 erstmals von der Belegschaft der Beklagten gewählten fünfköpfigen Betriebsrats.
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