Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. April 2021 aufgehoben.
Dem Kläger wird ab Antragstellung Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren S
Raten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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