ArbG Frankfurt/Main, vom 02.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 268/95
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Beamten der Deutschen Post AG
LAG Frankfurt/Main, Beschluß vom 04.02.1997 - Aktenzeichen 4 TaBV 1/96
DRsp Nr. 2002/16944
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Beamten der Deutschen Post AG
»1. Die §§ 28, 29PostPersRG i.V.m. § 76 Abs. 1BPersVG enthalten keine das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach §§ 99, 100BetrVG ausschließende Regelung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen/Beamten.2. Soweit eine nach § 76 Abs. 1BPersVG mitbestimmungspflichtige Personalangelegenheit nicht vorgelegt und damit das besonders ausgestaltete Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Beamtenangelegenheiten nicht gegeben ist, kommt das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach §§ 99, 100BetrVG zum Tragen, wenn eine diese Beamtinnen/Beamten betreffende personelle Einzelmaßnahme i.S. des § 99 Abs. 1BetrVG in Frage steht.«