LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.02.2024
6 Sa 559/23
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4; BetrVG § 78 S. 2; BGB § 611 a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 138/23

Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung; Korrigierende Rückgruppierung; Vergütung; Betriebsratsvergütung Anpassung hypothetische Karriereentwicklung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 559/23

DRsp Nr. 2024/4584

Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung; Korrigierende Rückgruppierung; Vergütung; Betriebsratsvergütung Anpassung hypothetische Karriereentwicklung

1. Die Entscheidung des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - steht dem Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes aus § 611 a Abs.2 BGB i.V.M. § 78 Satz 2 BetrVG nicht entgegen. 2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Bewerbung gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hat und eine Bewerbung ohne seine Freistellung erfolgreich gewesen wäre, trägt das anspruchsstellende Betriebsratsmitglied. Dabei muss das Gericht gemäß § 286 ZPO davon überzeugt sein, dass das Betriebsratsmitglied ohne Mandatsträgerschaft die Beförderungsposition übertragen bekommen und übernommen hätte (BAG, 22.01.2022 - 7 AZR 222/19).