1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. März 2008 - 1 BV 5/08 - wird bei einem Verfahrenswert von 12.079,78 EUR zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes entsprechend einem Antrag der Arbeitgeberin vom 6. Februar 2008 an den Betriebsrat sowie wegen des gleichen Sachverhaltes entsprechend einem Antrag der Arbeitgeberin vom 4. März 2008 an den Betriebsrat. Hilfsweise begehrt die Arbeitgeberin den Ausschluss des Beteiligten zu 3. aus dem Betriebsrat.
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