LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.01.2002
17 Sa 51/01
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4 ; BetrVG § 78 ; BetrVG § 78 Satz 2 ; BGB § 315 ; BGB § 611 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; ArbGG § 72a (a.F.) ; ZPO § 97 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 26.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 9237/00

Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen 17 Sa 51/01

DRsp Nr. 2003/4578

Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 4 ; BetrVG § 78 ; BetrVG § 78 Satz 2 ; BGB § 315 ; BGB § 611 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; ArbGG § 72a (a.F.) ; ZPO § 97 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Verleihung des Titels eines "Leitenden Handlungsbevollmächtigten" (LHB) sowie Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung in Höhe von mindestens DM 11.000,00.

Der 1948 geborene und seit 1979 als Juristischer Fachberater bei der Beklagten beschäftigte Kläger ist seit 1994 ordentliches Betriebsratsmitglied. Er ist Betriebsgruppensprecher der Mitglieder der Gewerkschaft HBV. 1994 verlieh ihm die Beklagte den Titel eines "Handlungsbeauftragten" (HBA), was der Kläger angesichts seines Lebensalters im Verhältnis zu einem jungen Versicherungskaufmann, dem dieser Titel üblicherweise nach ca. drei Jahren Betriebszugehörigkeit verliehen werde, als Diskriminierung auffasste.