I.
Die Parteien streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der Beschäftigten der Arbeitgeberin. Hierbei streiten die Beteiligten darüber, ob das Werk der Arbeitgeberin in H.amminke, in welchem Betonfertigteile produziert werden, dem fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Bauhauptgewerbes oder der Beton- und Fertigteilindustrie (Betonsteingewerbe) unterfällt.
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