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Die Beteiligten streiten über die Pflicht des Wahlvorstandes, die Vorschlagsliste "Miteinander" zur Betriebsratswahl zuzulassen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller zu 1) bis 13) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Beteiligten zu 15), des Arbeitgebers, der ein Lebensmittelhandelsunternehmen mit zurzeit 90 Filialen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betreibt.
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