1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 12.08.2020, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger erhebt als freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken, verlangt Schadensersatz wegen der Entziehung des Dienstwagens und verfolgt im Wege der Stufenklage einen Anspruch auf Entgeltanpassung.
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