ArbG Aachen, vom 22.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2195/02
Keine analoge Anwendung von Tarifvorschriften
LAG Köln, Urteil vom 29.11.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 719/02
DRsp Nr. 2003/13703
Keine analoge Anwendung von Tarifvorschriften
Im Tarifrecht ist die analoge Anwendung von Tarifvorschriften grundsätzlich unzulässig. Solche Rechtsfindung verstieße zum einen gegen die verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierte Tarifhoheit der Tarifvertragsparteien: Im Tarifbereich setzen die Tarifvertragsparteien die Regeln, nicht die Gerichte. Zum anderen verstieße die Rechtsfindung durch analoge Anwendung einer Tarifnorm gegen den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schriftlichkeitsgrundsatz (§ 1 Abs. 2TVG).