I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des auf die nachträgliche Zulassung ihrer Kündigungsschutzklage gerichteten Antrags.
Die am 1. Oktober 1950 geborene, verheiratete Klägerin ist Mutter von zwei Söhnen im Alter von 21 und 16 Jahren. Sie steht seit dem 5. April 1977 als Montiererin in den Diensten der Beklagten. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt der Klägerin belief sich im Jahre 2001 auf 4.863,37 DM.
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