LSG Thüringen - Beschluss vom 04.09.2017
L 6 KR 990/14 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 30.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 3739/13

KrankengeldPKH-VerfahrenHinreichende Erfolgsaussicht

LSG Thüringen, Beschluss vom 04.09.2017 - Aktenzeichen L 6 KR 990/14 B

DRsp Nr. 2017/14805

Krankengeld PKH-Verfahren Hinreichende Erfolgsaussicht

1. Eine hinreichende Erfolgsaussicht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens liegt vor, wenn bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers zum Erfolg führen kann. 2. Sie bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Standpunkt des Beschwerdeführers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. 3. Insbesondere ist es bei der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten nicht erforderlich, den Beschwerdeführer vorher auf die Erfolglosigkeit seiner Rechtsverfolgung hinzuweisen und ihn zur Beibringung weiterer Beweismittel aufzufordern. 4. Denn sollte das SG weiteren Bedarf für Ermittlungen sehen, so hätte es diese bereits von Amts wegen vorzunehmen.

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Der Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden (§ 177 SGG).

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114;

Gründe: