ArbG Darmstadt, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 12/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden Kollegen - Arschkriecher
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 9 TaBV 19/00
DRsp Nr. 2002/16963
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden Kollegen - "Arschkriecher"
Wird während eines Warnstreiks von streikenden Arbeitnehmern, die vor dem Betriebsgelände demonstrieren, gegenüber ihren, aus dem Fenster des Betriebsgebäudes schauenden Kollegen, die sich nicht am Streik beteiligen, ein Transparent entrollt und ihnen entgegengehalten, auf dem ein Gesäß abgebildet und das Wort "Arschkriecher" in Großbuchstaben enthalten ist, stellt dies zwar eine Beleidigung dar, rechtfertigt aber keine außerordentliche Kündigung.