I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Umgruppierung des Bet. zu 3).
Die Antragstellerin ist eine Bausparkasse, deren Außendienstorganisation bundesweit in 21 Gebietsdirektionen gegliedert ist. In den Gebietsdirektionen werden u.a. festangestellte Mitarbeiter in den Funktionen Regionaltrainer und Regionale Verkaufsförderer (neue Bezeichnung: Gebietsverkaufstrainer und Gebietsverkaufsförderer) beschäftigt. In einer derartigen Funktion ist der Bet. zu 3) in der Gebietsdirektion H tätig.
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