ArbG Rostock, vom 14.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1508/09
Leiharbeit; Arbeitnehmerüberlassung; Metallindustrie; Elektrohandwerk; equal pay; Tariföffnungsklausel; Tariffähigkeit; Spitzenorganisation; Mindestlohn; Ausschlussfrist; Verjährung; Bezugnahmeklausel; Vertragsauslegung - Anspruch auf gleiches Entgelt für einen Leiharbeitnehmer wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.07.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 248/11
DRsp Nr. 2012/15617
Leiharbeit; Arbeitnehmerüberlassung; Metallindustrie; Elektrohandwerk; equal pay; Tariföffnungsklausel; Tariffähigkeit; Spitzenorganisation; Mindestlohn; Ausschlussfrist; Verjährung; Bezugnahmeklausel; Vertragsauslegung - Anspruch auf gleiches Entgelt für einen Leiharbeitnehmer wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP
1. Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war auch in der Zeit von 2006 bis 2009 rechtlich nicht in der Lage, Tarifverträge abzuschließen (wie LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2012 24 TaBV 1285/11 u.a. - DB 2012, 693).
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