OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.09.2015
20 A 1265/14.PVB
Normen:
SGB II § 50 Abs. 3 S. 1; BPersVG § 69 Abs. 1; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 16;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 6503/13

Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung der Bundesagentur für Arbeit beim Austausch umfangreicher Hardware; Verlagerung der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung auf die Ebene der Bundesagentur für Arbeit; Entscheid über der zentrale Verwaltung eines bestimmten Verfahrens der Informationstechnik; Ersatz einer bisher vorhandenen alten Arbeitsplatzausstattung durch eine identische neue Ausstattung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2015 - Aktenzeichen 20 A 1265/14.PVB

DRsp Nr. 2015/19946

Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung der Bundesagentur für Arbeit beim Austausch umfangreicher Hardware; Verlagerung der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung auf die Ebene der Bundesagentur für Arbeit; Entscheid über der zentrale Verwaltung eines bestimmten Verfahrens der Informationstechnik; Ersatz einer bisher vorhandenen alten Arbeitsplatzausstattung durch eine identische neue Ausstattung

Der Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II erfasst sowohl die von der Bundesagentur vorgegebene Software als auch die von den gemeinsamen Einrichtungen zu nutzenden Geräte (Hardware).

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 50 Abs. 3 S. 1; BPersVG § 69 Abs. 1; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 16;

Gründe

I.