Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 29.07.2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Klage- und Berufungsverfahren wird auf 5.500,00 € festgesetzt.
Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die mit der Androhung eines Zwangsgelds verbundene Aufforderung der Beklagten, Unterlagen für eine beabsichtigte Betriebsprüfung für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 vorzulegen.
Der Kläger betreibt eine Speditionsfirma in H.
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