Autor: Sadtler |
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit nicht nur anzeigen, er muss sie auch nachweisen. Ihn trifft als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des §
Das nach dem
Ob tatsächlich ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht oder nicht, spielt für die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Rolle. Sie besteht auch dann, wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung noch nicht, nicht mehr oder sowieso nicht besteht, also sowohl während der vierwöchigen Wartezeit des §
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