LAG Berlin-Brandenburg, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 TaBV 980/15
LAG Berlin-Brandenburg, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 TaBV 994/15
LAG Berlin-Brandenburg, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 TaBV 997/15
ArbG Berlin, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 56 BV 16563/14
Nichtigkeit einer Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten MenschenWählbarkeit zur Vertrauensperson der schwerbehinderten MenschenBeschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber auch bei gestellten Arbeitnehmern des öffentlichen DienstesWählbarkeit gestellter Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierte Unternehmen in den Betriebsrat
BAG, Beschluss vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 7 ABR 2/16
DRsp Nr. 2018/1467
Nichtigkeit einer Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten MenschenWählbarkeit zur Vertrauensperson der schwerbehinderten MenschenBeschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber auch bei gestellten Arbeitnehmern des öffentlichen DienstesWählbarkeit gestellter Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierte Unternehmen in den Betriebsrat
1. Ebenso wie die Betriebsratswahl ist die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen nichtig, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Mangel offenkundig und deshalb ein Vertrauensschutz in die Gültigkeit der Wahl zu versagen ist. Die Wahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, BAGE 139, 197; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 39, BAGE 138, 377; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 114, 228).
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