Örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei Bedarf in Wohneinrichtung und Arbeitsprojekt
BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - Aktenzeichen 5 C 29.05
DRsp Nr. 2007/2257
Örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei Bedarf in Wohneinrichtung und Arbeitsprojekt
»Die örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe, der der Hilfeempfänger sowohl in der Einrichtung, in der er wohnt, als auch in einer anderen Einrichtung (hier: einem Arbeitsprojekt) bedarf, richtet sich nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG.«
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Sozialhilfekosten für Werkstattbetreuung in einer Einrichtung außerhalb der Wohneinrichtung und damit um die örtliche Zuständigkeit für solche Kosten nach § 97 Abs. 1 oder 2 BSHG (Unterfall sogenannter Zusammenhangskosten).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.