Der Kläger verfolgt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Lohnansprüche für die Zeit vom 01. bis 25.09.2000.
Der am 16.04.1953 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtete Kläger war seit dem 04.04.1977 bei der Beklagten als Transportarbeiter beschäftigt. Er wurde als Staplerfahrer in dem fertigungsnahen Bereich "Innerbetrieblicher Transport" eingesetzt, der unter der Kostenstelle 252 geführt wurde. Sein monatlicher Bruttoverdienst belief sich zuletzt auf 3.763,63 DM. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|