I. Das Arbeitsgericht hat zur Kündigungsschutzprozesses, einer Weiterbeschäftigungsklage und einer Zahlungsklage mit Beschluß vom 28.08.2000 - 5 Ca 2466/00 - in vollem Umfang mit Wirkung vom 21.08.2000 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Schmischke aus Dortmund ohne Ratenzahlungsverpflichtung beigeordnet.
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