OVG Lüneburg, vom 29.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 LP 8/03
VG Hannover, vom 25.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 A 429/03
Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des in einer Sozietät angestellten Rechtsanwalts
BVerwG, Beschluss vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 6 PB 16.03
DRsp Nr. 2004/5996
Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des in einer Sozietät angestellten Rechtsanwalts
»1. Der Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet.2. Zur Frage, ob und inwieweit das Verschulden eines in einer Sozietät angestellten Rechtsanwalts der Partei zuzurechnen ist.«
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die hier allein erhobene und statthafte Abweichungsrüge greift nicht durch (§ 83 Abs. 2BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 92 a Satz 1 ArbGG).
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