I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren (nur noch) über die Frage, ob dem Betriebsrat (Antragsteller) seitens der Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) ein PC nebst Zubehör, Drucker und Bürosoftware zur Verfügung zu stellen ist.
Die Arbeitgeberin vertreibt bundesweit Drogeriewaren über einzelne Verkaufsstellen. Diese sind zu Bezirken zusammengefasst. Der Antragsteller ist der für den Bezirk O. gewählte Betriebsrat.
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