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Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für zwei geführte Beschlussverfahren.
Die Arbeitgeberin beschäftigt in ihrem Betrieb der Metallindustrie über 200 Mitarbeiter. In ihrem Betrieb ist ein neunköpfiger Betriebsrat gewählt.
Die IG Metall, die Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens, ist mit Mitgliedern im Betrieb der Arbeitgeberin vertreten.
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