BVerwG - Beschluss vom 19.05.2003
6 P 16.02
Normen:
BPersVG § 75 § 76 § 78 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2003, 616
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 20.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 2836/00
VG Köln, vom 15.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 2820/98

Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des Selbstfahrens; Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen; Mitbestimmung bei Unfallverhütungsmaßnahmen; Unfallverhütungsmaßnahme als Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift

BVerwG, Beschluss vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 6 P 16.02

DRsp Nr. 2003/8376

Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des Selbstfahrens; Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen; Mitbestimmung bei Unfallverhütungsmaßnahmen; Unfallverhütungsmaßnahme als Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift

»1. Unter dem Gesichtspunkt der sog. Schutzzweckgrenze (BVerfGE 93, 37, 70) ist die Mitbestimmung des Personalrats nur ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist. 2. Eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Steuerns von Dienstkraftfahrzeugen durch sog. Selbstfahrer ist eine innerdienstliche Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats grundsätzlich zugänglich ist. 3. Die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats auf ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG schließt nicht aus, dass die Verwaltungsanordnung ganz oder teilweise der Mitbestimmung unterliegt. 4. Die die Unfallverhütung bezweckende Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift unterliegt jedenfalls dann der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG, wenn die Teilregelung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.«

Normenkette:

BPersVG § 75 § 76 § 78 ;

Gründe:

I.