VG Stuttgart, vom 30.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4035/93
Sozialhilferecht: Einkommensberechnung bei mehreren einmaligen Leistungen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1996 - Aktenzeichen 6 S 1678/95
DRsp Nr. 2007/24871
Sozialhilferecht: Einkommensberechnung bei mehreren einmaligen Leistungen
»1. Unterhaltsleistungen des Hilfeempfängers mindern dessen einzusetzendes Einkommen grundsätzlich nicht.2. Werden mehrere einmalige Leistungen (Bekleidungshilfe, Heizungshilfe, Weihnachtsbeihilfe) gleichzeitig beantragt, so sind die nach RdNr. 21.31 SHR maßgeblichen Multiplikatoren nicht nacheinander, sondern ebenfalls gleichzeitig anzuwenden. Ob die Regelung der RdNr. 21.33 SHR mit § 21 Abs. 2 Satz 2 BSHG in Einklang steht, bleibt offen.«