VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 04.11.1996 (6 S 440/96)
Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07.03.1995 - 8 K 2584/94 - abgelehnt, denn es gibt nichts mehr zu [...]