OVG Niedersachsen - Urteil vom 23.07.2003 4 LB 71/03
Normen:
BSHG 12 Abs. 1 § 21 Abs 1a Nr. 7 § 122 ; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 31.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 97/01
Sozialhilferecht: Kosten für einen Besuch des inhaftierten Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft
OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 4 LB 71/03
DRsp Nr. 2006/28596
Sozialhilferecht: Kosten für einen Besuch des inhaftierten Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft
»Anspruch auf Sozialhilfe durch Übernahme der Kosten für Fahrten zum Besuch des inhaftierten Partners haben nicht nur Ehegatten, sondern auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben.«
Normenkette:
BSHG 12 Abs. 1 § 21 Abs 1a Nr. 7 § 122 ; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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