Der Kläger erhielt von seiner Tante, Frau J., durch notariellen Vertrag von ... 1985 das ihr gehörende, von ihr und ihrem Ehemann, Herrn J., bewohnte Einfamilienhaus ohne Belastungen und gegen Einräumung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs zugunsten beider Eheleute.
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