1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 13.02.2008, Az. 12a BV 211/07, wird abgeändert.
Dem Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, die Beteiligte zu 1. über die Sitzungen im Vorstand zu informieren und sie an diesen Sitzungen beratend teilnehmen zu lassen, wenn in dieser Sitzung Beteiligungsangelegenheiten besprochen werden, welche an den Vorstand des Personalrats im Rahmen der Geschäftsordnung im Wege der Delegation übertragen sind.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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