LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2002
12 Sa 1086/02
Normen:
TVG § 1 ; SGB V § 9 ; SGB V § 257 ; BAT § 1 a ; BAT § 40 ; TV-V § 21 ; TV-V § 22 ; BVO Ang NRW § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 26.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1223/02

Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V)

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 12 Sa 1086/02

DRsp Nr. 2003/4705

Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT40 S. 1) durch den TV-V)

»Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.«

Normenkette:

TVG § 1 ; SGB V § 9 ; SGB V § 257 ; BAT § 1 a ; BAT § 40 ; TV-V § 21 ; TV-V § 22 ; BVO Ang NRW § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte nach der Ablösung des BAT durch den TV-V verpflichtet bleibt, dem Kläger Beihilfeleistungen nach der BVO Ang NW zu gewähren.