LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.07.2015
3 Sa 6/15
Normen:
§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8193/13

Überlassung von Selbständigen als Leiharbeitnehmer

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 6/15

DRsp Nr. 2015/16724

Überlassung von Selbständigen als Leiharbeitnehmer

1. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Entliehenen (Art. 1 § 1 Satz 1 AÜG). Selbständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden (BAG, Urteil vom 09. November 1994 - 7 AZR 217/94 - AP Nr 18 zu § 1 AÜG).2. Wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden kann und die tatsächliche Handhabung der Vertragsbeziehung nicht zwingend für ein Arbeitsverhältnis spricht, müssen sich die Vertragsparteien grundsätzlich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen (BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 -, AP Nr . 121 zu § 611 BGB Abhängigkeit).3. Die Rechtsfolge des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG kann nicht entsprechend auf den Fall eines freien aber wirtschaftlich abhängigen Mitarbeiters angewendet werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.06.2014 - 7 Ca 8193/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.