LSG Sachsen - Urteil vom 04.05.2017
L 2 U 124/15
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 29.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 362/14

UnfallversicherungsrechtVerkehrsunfall als ArbeitsunfallWegeunfälle mit privatem EinschlagEinwerfen eines Briefes in einen Briefkasten

LSG Sachsen, Urteil vom 04.05.2017 - Aktenzeichen L 2 U 124/15

DRsp Nr. 2017/16357

Unfallversicherungsrecht Verkehrsunfall als Arbeitsunfall Wegeunfälle mit privatem Einschlag Einwerfen eines Briefes in einen Briefkasten

1. Das Bundessozialgericht hat bereits in seinem Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - (BSGE 91, 293) unter Darstellung der Entwicklung seiner früheren Rechtsprechung zu Wegeunfällen mit privatem Einschlag festgestellt, dass die Übertragung der ursprünglich für Fußgänger entwickelten Kriterien auf andere Verkehrsteilnehmer ausdrücklich nicht mit Erwägungen zur Risikoabgrenzung, sondern mit der gewollten Gleichbehandlung von Kraftfahrern und Fußgängern begründet worden sei, hat gleichzeitig aber auch kritisiert, dass diese jahrzehntelange Rechtsprechung zu vielschichtigen Abgrenzungsproblemen und Wertungswidersprüchen geführt habe. 2. Mit seinem Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - (SozR 4-2700 § 8 Nr. 28, RdNr.19) hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung konkretisiert und zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass zwischen der Unterbrechung eines bestimmten Verhaltens oder einer bestimmten Verrichtung auf der tatsächlichen Ebene und der rechtlichen Wertung und Auswirkung dieser tatsächlichen Unterbrechung auf der versicherungsrechtlichen Ebene zu unterscheiden sei.