LSG Hamburg - Urteil vom 18.12.2014
L 1 KR 60/14
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 288/13

Vergütung einer stationären KrankenhausbehandlungFrührehabilitation und AkutbehandlungBegriff des lernenden Systems

LSG Hamburg, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen L 1 KR 60/14

DRsp Nr. 2015/4128

Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung Frührehabilitation und Akutbehandlung Begriff des lernenden Systems

1. Die Frührehabilitation ist untrennbar mit der Akutbehandlung verbunden. Dies bringt § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V deutlich zum Ausdruck. 2. Selbst wenn man Zweckmäßigkeitserwägungen im Rahmen der Auslegung des OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) zulassen wollte, müssten diese - insbesondere vor dem Hintergrund des lernenden Systems - an der insoweit eindeutigen und ihrem Sinngehalt nach unterschiedlichen Bedeutung der Wörter Einsatz und Vorhandensein scheitern.

1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.