Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 15. Mai 2012 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.832,96 Euro nebst 2 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9. Januar 2008 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung; die Klägerin begehrt die Zahlung weiterer 1.832,96Euro.
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