A. Der Antragsteller ist der bei der beteiligten Arbeitgeberin bestehende Betriebsrat. Er begehrt die Feststellung, daß die Arbeitgeberin nicht berechtigt sei, sich bei der Information und Beratung in Angelegenheiten des § 90 BetrVG gegenüber dem Betriebsrat durch zwei bestimmte Arbeitnehmer vertreten zu lassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|