Der Kläger war im Kündigungszeitpunkt seit mehr als 13 Jahren bei der Beklagten tätig und verdiente zuletzt 6.135,-- DM brutto monatlich. Die Beklagte beschäftigt mehr als fünf Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 28. Juli 1993 erklärte sie die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Am 16. August 1993 ging beim Arbeitsgericht eine hiergegen gerichtete Klage vom selben Tag aus der Kanzlei von Rechtsbeistand S und Rechtsanwältin W ein. Rechtsbeistand S ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München. Der Klageschriftsatz trägt folgende handschriftliche Unterschrift: " i.V. S ". Darunter befindet sich der maschinengeschriebene Zusatz: "Rechtsanwältin".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|