Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.09.2017 -
Es wird festgestellt, dass die Betriebsvereinbarung 01/2015 vom 12.12.2014 keine Rechtswirkung entfaltet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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