Autor: Schrader |
Anträge auf Elternzeit müssen stets schriftlich gestellt werden
Besprechung zum Urteil des BAG v. 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
I. LeitsatzSpätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.
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