2/1.7 Zu § 9 Abs. 1 KSchG; § 823 Abs. 1 BGB

Autor: Kolmhuber

Wer bei einer Kündigung mit der Presse droht, kann einen Auflösungsantrag begründen

Besprechung zum Urteil des LAG Rheinland-Pfalz v. 17.03.2016 - 5 Sa 313/15

I. LeitsatzErklärungen seines Prozessbevollmächtigten muss sich ein Arbeitnehmer immer zurechnen lassen, wenn er sie sich zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert.